Familienhebammen

im Landkreis Ahrweiler

Die Geburt eines Kindes bedeutet in der Regel eine große Veränderung im Leben einer Familie. Mütter und Väter müssen sich umstellen, ihren gewohnten Alltag neu strukturieren, neue Aufgaben und Verantwortung übernehmen. Die Familienhebamme / Familien-Gesundheits- und Kinder- krankenpflegerin (FGKiKP) kann in dieser Lebensphase eine wichtige Ansprechpartnerin sein. In der Zeit der Schwangerschaft und in den ersten 12.Wochen nach der Entbindung hat jede Frau einen gesetzlichen Anspruch auf eine Hebamme, die von ihrer Krankenkasse finanziert wird. Für die Zeit danach kann der Besuch einer Familienhebamme / FGKiKP beantragt werden. Sie kommt im ersten Lebensjahr des Kindes für insgesamt maximal 24 Stunden zu der Familie. Die Zeiteinteilung wird vor Ort abgesprochen. Die Familienhebamme / FGKiKP hat eine entsprechende Zusatz- qualifikation und sie unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Begleitung durch eine Familienhebamme / FGKiKP ist für Sie kostenfrei. Bei Ihnen zu Hause Die Familienhebamme / FGKiKP kommt zu Ihnen nach Hause und berät Sie: im Umgang mit dem Baby — bei der Ernährung, Pflege und Förderung Ihres Kindes — in.Gesundheitsfragen — und in besonderen Situationen, z.B. wenn Babys oft weinen/schreien. Begleitung Die Familienhebamme / FGKiKP begleitet Sie: zu Arztbesuchen — bei Behördengängen — zu weiteren Angeboten für Mütter und Kinder dieser Altersgruppe. Unterstützung Die Familienhebamme / FGKiKP leistet Unterstützung für Allein- erziehende und Eltern: die Tipps bei der Neugestaltung ihres Alltags wünschen — die erste Erfahrungen im Umgang mit dem Neugeborenen sammeln — die anfänglich unsicher in der Pflege und im Umgang mit dem Baby sind — die Hilfe bei persönlichen oder gesundheitlichen Fragen benötigen — die den Alltag mit dem Baby neu organisieren müssen — und bei der Beantragung von öffentlichen Mitteln, z.B. Kindergeld, Elterngeld und Ähnlichem. Die Familienhebamme / Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP) wird gefördert: durch die Kreisverwaltung Ahrweiler — Familien in Bewegung — durch das Land Rheinland-Pfalz, MINISTERIUM FÜR FAMILIE, FRAUEN, JUGEND, INTEGRATION UND VERBRAUCHERSCHUTZ sowie das LANDESAMT FÜR SOZIALES, JUGEND UND VERSORGUNG — durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen — und durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. KONTAKT Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V. Bahnhofstr. 5 | 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler Betreuung durch Familienhebammen Marianne Theis-Prodöhl Tel. 02641 — 75 98 60 theis-prodoehl-m@caritas-rma.de
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Familienhebammen

im Landkreis Ahrweiler

Die Geburt eines Kindes bedeutet in der Regel eine große Veränderung im Leben einer Familie. Mütter und Väter müssen sich umstellen, ihren gewohnten Alltag neu strukturieren, neue Aufgaben und Verant- wortung übernehmen. Die Familienhebamme / Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP) kann in dieser Lebensphase eine wichtige Ansprechpartnerin sein. In der Zeit der Schwangerschaft und in den ersten 12.Wochen nach der Entbindung hat jede Frau einen gesetzlichen Anspruch auf eine Hebamme, die von ihrer Krankenkasse finanziert wird. Für die Zeit danach kann der Besuch einer Familienhebamme / FGKiKP beantragt werden. Sie kommt im ersten Lebensjahr des Kindes für insgesamt maximal 24 Stunden zu der Familie. Die Zeiteinteilung wird vor Ort abgesprochen. Die Familienhebamme / FGKiKP hat eine ent- sprechende Zusatzqualifikation und sie unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Begleitung durch eine Familienhebamme / FGKiKP ist für Sie kostenfrei. Bei Ihnen zu Hause Die Familienhebamme / FGKiKP kommt zu Ihnen nach Hause und berät Sie: im Umgang mit dem Baby — bei der Ernährung, Pflege und Förderung Ihres Kindes — in.Gesundheitsfragen — und in besonderen Situationen, z.B. wenn Babys oft weinen/schreien. Begleitung Die Familienhebamme / FGKiKP begleitet Sie: zu Arzt- besuchen — bei Behördengängen — zu weiteren Angeboten für Mütter und Kinder dieser Altersgruppe. Unterstützung Die Familienhebamme / FGKiKP leistet Unterstützung für Alleinerziehende und Eltern: die Tipps bei der Neu- gestaltung ihres Alltags wünschen — die erste Erfahrungen im Umgang mit dem Neugeborenen sammeln — die anfänglich unsicher in der Pflege und im Umgang mit dem Baby sind — die Hilfe bei persönlichen oder gesundheitlichen Fragen benötigen — die den Alltag mit dem Baby neu organisieren müssen — und bei der Beantragung von öffentlichen Mitteln, z.B. Kindergeld, Elterngeld und Ähnlichem. Die Familienhebamme / Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP) wird gefördert: durch die Kreisverwaltung Ahrweiler — Familien in Bewegung — durch das Land Rheinland-Pfalz, MINISTERIUM FÜR FAMILIE, FRAUEN, JUGEND, INTEGRATION UND VERBRAUCHERSCHUTZ sowie das LANDESAMT FÜR SOZIALES, JUGEND UND VERSORGUNG — durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen — und durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. KONTAKT Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V. Bahnhofstr. 5 | 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler Betreuung durch Familienhebammen Marianne Theis-Prodöhl Tel. 02641 — 75 98 60 theis-prodoehl-m@caritas-rma.de